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privat finanzierte Altersvorsorge Was zeichnet die Riester-Rente
eigentlich aus? Der frühere Sozialminister Walter Riester führte die
nach ihm
benannte Altersvorsorge
ein, als das Rentenniveau von 70 auf 67 Prozent gesenkt wurde. Die neue
Art der
Vorsorge sollte die dadurch entstehenden Einbußen bei der gesetzlichen
Rente auffangen.
Die Riesterrente wird vom Staat auf zwei unterschiedliche Arten
gefördert:
Durch die Steuerersparnis im Rahmen des Sonderausgabenabzugs und durch
Zulagen.
Bei den Zulagen wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage
unterschieden. Die Grundzulage beträgt pro Jahr 154 Euro. Für ein Kind
gibt es
jährlich 185 Euro, allerdings erhöht sich die Zulage für ab 2008
geborene
Kinder auf 300 Euro pro Jahr. Um den staatlichen Bonus zu erhalten,
muss ein
Mindestbeitrag eingezahlt werden. Von den beitragspflichtigen Einnahmen
des
vorangegangenen Kalenderjahres müssen mindestens vier Prozent in die
Altersvorsorge nach Riester gesteckt werden. Zu den vier Prozent werden
allerdings die staatlichen Zulagen dazugezählt, so dass der prozentuale
Anteil
an den Einnahmen, die gespart werden müssen, letztlich niedriger
ausfällt. Wenn
der versicherte diese Mindestgrenzen für die Beitragszahlung nicht
erreicht,
erhält er auch die Zulagen nur anteilig. Die Kinderzulage gibt es
übrigens
nicht nur für minderjährigen Nachwuchs, sondern sie wird solange
gezahlt, wie
ein Kindergeldanspruch besteht. Es gibt einige Personengruppen, die
nicht
förderberechtigt sind. Dazu gehören freiwillig Versicherte, viele
Selbstständige, geringfügig Beschäftigte ohne Aufstockungsbeträge und
natürlich
Rentner. Alle anderen Personen sind unmittelbar förderberechtigt. Auch
Ausländer, egal welcher Nationalität, sind grundsätzlich
förderberechtigt. Wer
nicht förderberechtigt ist, kann allerdings unter Umständen über seinen
Ehepartner von Riester profitieren. Dabei handelt es sich um einen
sogenannten
Huckepackvertrag. Auch Arbeitslose haben Anspruch auf eine Förderung
durch den
Staat. Wenn sie die Beiträge nicht mehr aufbringen können, haben sie
die
Möglichkeit die Einzahlungen zu reduzieren oder ganz auszusetzen. Bei
Rentenantritt können bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als
einmaliger
größerer Geldbetrag ausgezahlt werden. Dadurch vermindert sich
allerdings die
Höhe der Riesterrente. Der Rentenbeginn liegt immer zwischen dem 60.
und dem 67.
Geburtstag. Auch wenn diese Grundlagen, die bisher beschrieben wurden,
bei
allen Versicherern gleich sind, so lohnt sich auch noch ein Vergleich
der
Riester-Renten Angebote, denn zumindest die Kosten für die Verträge
unterscheiden sich doch erheblich. Internetempfehlungen: |
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