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Riester-Rente - privat finanzierte Altersvorsorge

Was zeichnet die Riester-Rente eigentlich aus? Der frühere Sozialminister Walter Riester führte die nach ihm benannte Altersvorsorge ein, als das Rentenniveau von 70 auf 67 Prozent gesenkt wurde. Die neue Art der Vorsorge sollte die dadurch entstehenden Einbußen bei der gesetzlichen Rente auffangen. Die Riesterrente wird vom Staat auf zwei unterschiedliche Arten gefördert: Durch die Steuerersparnis im Rahmen des Sonderausgabenabzugs und durch Zulagen. Bei den Zulagen wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden. Die Grundzulage beträgt pro Jahr 154 Euro. Für ein Kind gibt es jährlich 185 Euro, allerdings erhöht sich die Zulage für ab 2008 geborene Kinder auf 300 Euro pro Jahr. Um den staatlichen Bonus zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag eingezahlt werden. Von den beitragspflichtigen Einnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres müssen mindestens vier Prozent in die Altersvorsorge nach Riester gesteckt werden. Zu den vier Prozent werden allerdings die staatlichen Zulagen dazugezählt, so dass der prozentuale Anteil an den Einnahmen, die gespart werden müssen, letztlich niedriger ausfällt. Wenn der versicherte diese Mindestgrenzen für die Beitragszahlung nicht erreicht, erhält er auch die Zulagen nur anteilig. Die Kinderzulage gibt es übrigens nicht nur für minderjährigen Nachwuchs, sondern sie wird solange gezahlt, wie ein Kindergeldanspruch besteht. Es gibt einige Personengruppen, die nicht förderberechtigt sind. Dazu gehören freiwillig Versicherte, viele Selbstständige, geringfügig Beschäftigte ohne Aufstockungsbeträge und natürlich Rentner. Alle anderen Personen sind unmittelbar förderberechtigt. Auch Ausländer, egal welcher Nationalität, sind grundsätzlich förderberechtigt. Wer nicht förderberechtigt ist, kann allerdings unter Umständen über seinen Ehepartner von Riester profitieren. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Huckepackvertrag. Auch Arbeitslose haben Anspruch auf eine Förderung durch den Staat. Wenn sie die Beiträge nicht mehr aufbringen können, haben sie die Möglichkeit die Einzahlungen zu reduzieren oder ganz auszusetzen. Bei Rentenantritt können bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als einmaliger größerer Geldbetrag ausgezahlt werden. Dadurch vermindert sich allerdings die Höhe der Riesterrente. Der Rentenbeginn liegt immer zwischen dem 60. und dem 67. Geburtstag. Auch wenn diese Grundlagen, die bisher beschrieben wurden, bei allen Versicherern gleich sind, so lohnt sich auch noch ein Vergleich der Riester-Renten Angebote, denn zumindest die Kosten für die Verträge unterscheiden sich doch erheblich. 

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