· 

Antrag 02/2020 - Hundesteuererlass für Tierheimhunde

Antrag

Die Fraktion der SPD beantragt, dass die Hundesteuersatzung der Stadt Salzwedel angepasst wird. In die Satzung soll einfließen das für Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim Salzwedel oder einer Tierschutzorganisation im Stadtbereich übernommen werden, für die ersten drei Jahre keine Hundesteuer zu erheben ist. Diese Steuerbefreiung soll in einem fest definierten Zeitraum nur einmal gewährt werden.

 

 

 

Begründung

Die Hundesteuer kann durch die Stadt Salzwedel festlegt werden und ist ein Steuerungsinstrument für die Haltung von Hunden. Mit dem Verzicht der Hundesteuer für Hunde aus dem Tierheim können wir beeinflussen, dass InteressentInnen sich ein Tier aus dem Tierheim zulegen.

Durch die damit verbundenen besseren Rahmenbedingungen werden Hunde aus dem Tierheim schneller vermittelt und haben eine bessere Chance auf ein neues Zuhause. Damit kein Missbrauch stattfinden kann, soll dieser Steuernachlass in einem fest definierten Zeitraum, z.B. 10 Jahre, nur einmal gewährt werden.

Es könnte regelmäßig ermittelt werden, inwieweit sich der Steuernachlass auf die Anzahl der Vermittlungen ausgewirkt hat.