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best practices für Vereine

Ortsvereinsvorsitzender
Robert Drews, Ortsvereinsvorsitzender

Liebe Salzwedler*Innen,

 

in Zeiten von Corona müssen die Vereine handlungsfähig bleiben. Die Bundesregierung hat hier gehandelt! Der Bundestag hat am 27. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet.

 

Mitgliederversammlung ohne Versammlung? Ja, das geht!

Damit wurde befristet die Möglichkeit geschaffen, Beschlüsse auch ohne Zusammenkunft der Mitglieder zu treffen. Hierfür werden virtuelle Durchführungsformen oder vorherige Stimmabgaben in Form von Fax oder E-Mail zugelassen.

 

Was passiert, wenn eine Amtszeit des Vorstandes endet?

Vorstandsmitglieder, deren Amtszeit abgelaufen ist, bleiben zunächst im Amt. Näheres ist dem Artikel 2 „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungsund Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ § 5 „Vereine und Stiftungen“ des Gesetzes zu entnehmen.