
Antrag
Überarbeitung und Anpassung der aktuellen Satzung über den Betrieb und die Benutzung von Kindertageseinrichtungen im Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Salzwedel“ nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Begründung
Aufgrund der damals gültigen Gesetzeslage hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 12.12.2007. geändert in der Sitzung am 25.08.2010, 12.06.2013 und am 18.09.2013 die aktuell gültige Satzung über den Betrieb und die Benutzung von Kindertageseinrichtungen imEigenbetrieb „Kindertagesstätten Salzwedel“ beschlossen.Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich weitgehende Gesetzesänderungen erlassen. U.a. haben Eltern seit 01. August 2019 einen rechtlichen Anspruch darauf, stundengenaue Verträge abzuschließen (siehe Flyer „Das neue Kinderförderungsgesetz vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt). Eine Überarbeitung bietet sowohl den Eltern, als auch der Stadt als Träger der Eigenbetrieb Vorteile. Z. B. können Eltern Betreuungsverträge nach ihrem individuellen Bedarf der Familieabschließen. Die Stadt kann bedarfsorientiertere Kapazitäten in der Betreuung planen und istnach einer Überarbeitung rechtlich abgesichert.