Maske auf, Abstand halten, Hände waschen!
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Schutzvorkehrungen in Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderten- einrichtungen.
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Keine Isolation der Betroffenen.
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Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnell- tests für Patienten und Besucher.
- bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.
- Maximal ein Kunde auf 10m² Verkaufsfläche.
- Gesteuerter Zutritt.
- Warteschlangen vermeiden.
- Kontakte auf ein Minimum reduzieren
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit maximal 2 Haushalten, höchstens 10 Personen.
- Keine Feiern im privaten oder öffentlichen Raum.
- Bleiben geöffnet.
- Weitere Schutzmaßnahmen werden durch die Landesregierung erlassen.
- Home Office überall dort, wo es umsetzbar ist.
- An Infektionsgeschehen angepasste Hygienekonzepte.
- Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen etc. werden geschlossen.
- Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung.
- Betriebskantinen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
- Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios o.ä. werden geschlossen.
- Medizinische Behandlungen (z.B. Physio- oder Ergotherapie, medizinische Fußpflege) möglich.
- Friseursalons unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
- Verzicht auf private Reisen sowie Besuch von Verwandten.
- Keine überregionalen touristischen Ausflüge.
- Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke gestattet.
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet.
- Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen.
- Sport mit maximal zwei Personen oder einem Haushalt erlaubt.
- Profisport ohne Zuschauer
- Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
- KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte.