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Die neuen Coronamaßnahmen auf einem Blick!

Die folgenden Maßnahmen treten deutschlandweit ab dem 2. November 2020 in Kraft. Sie gelten bis Ende November.

Maske auf, Abstand halten, Hände waschen!
Maske auf, Abstand halten, Hände waschen!

Risikogruppen

  • Schutzvorkehrungen in Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderten- einrichtungen.
  • Keine Isolation der Betroffenen.
  • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnell- tests für Patienten und Besucher.

Einzelhandel

  • bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.
  • Maximal ein Kunde auf 10m² Verkaufsfläche.
  • Gesteuerter Zutritt.
  • Warteschlangen vermeiden.

Kontakte

  • Kontakte auf ein Minimum reduzieren
  • Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit    maximal 2 Haushalten,    höchstens 10 Personen.
  • Keine Feiern im privaten   oder öffentlichen Raum.

Schulen & Kindergärten

  • Bleiben geöffnet.
  • Weitere Schutzmaßnahmen werden durch die Landesregierung erlassen.

Arbeit

  • Home Office überall dort, wo es umsetzbar ist.
  • An Infektionsgeschehen angepasste Hygienekonzepte.

Gastronomie

  • Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen etc. werden geschlossen.
  • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung.
  • Betriebskantinen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Dienstleistungen

  • Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios o.ä. werden geschlossen.
  • Medizinische Behandlungen (z.B. Physio- oder Ergotherapie, medizinische Fußpflege) möglich.
  • Friseursalons unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Reisen

  • Verzicht auf private Reisen sowie Besuch von Verwandten.
  • Keine überregionalen touristischen Ausflüge.
  • Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke gestattet.

Freizeit

  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet.
  • Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen.
  • Sport mit maximal zwei Personen oder einem Haushalt erlaubt.
  • Profisport ohne Zuschauer

Hilfsmaßnahmen

  • Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
  • KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte.