
Zum 01.01.2021 sind umfangreiche Gesetzesänderungen zur Stärkung des Ehrenamtes in Kraft getreten. In unserer kurzen Serie stellen wir euch die wichtigsten Änderungen vor.
Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale
Ehrenamtliche engagieren sich neben ihrem eigentlichen Beruf häufig mit viel Aufwand und auch unter Einsatz eigener finanzieller Mittel. Viele Vereine erstatten
den ehrenamtlich Engagierten diese Kosten der Einfachheit halber pauschal.
Diese Erstattungen sind dann steuerfrei, sofern sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Konkret werden:
- der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und
- die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht,
- der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht (bisher 200 Euro),
Von der Übungsleiterpauschale profitieren z. B. Übungsleiter und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben, Ausbilderinnen und Ausbilder, z. B. bei der
freiwilligen Feuerwehr und der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG).
Die Ehrenamtspauschale begünstigt z. B. Schriftführerinnen oder WebmasterInnen von gemeinnützigen Organisationen.