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Gute Nachrichten fürs Ehrenamt! 3/3

Ein oft gesagter Satz bei Ehrenamtlichen "Mit einem Fuss steht man als Vorsitzender immer im Gefängnis." Dieser Satz ist sicherlich sehr übertrieben, aber das Ehrenamt hat seine Tücken.

 

Um die Bürokratie abzubauen und Rechtssicherheit zu schaffen wurden deswegen folgende Änderungen umgesetzt:

  • Erhöhung der steuerlichen Freigrenze von 35.000 Euro auf 45.000 Euro für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  • einheitliche Regelungen zur Mittelweitergabe von steuerbegünstigen Körperschaften an andere gemeinnützige Körperschaften schafft mehr Rechtssicherheit
  • gemeinnützige Körperschaften können auch arbeitsteilig zusammenzuwirken, ohne das die Gemeinnützigkeit gefährdet ist
  • kleinere Vereine mit jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro sollen nicht mehr den strengen Maßstäben der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen, so kann z. B. länger gespart werden um eine geplantes Projekt anzugehen

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