Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Kreises. Er wird von den wahlberechtigten Bürgern des Kreisgebietes für fünf Jahre gewählt. Die Mitglieder des Kreistages üben
ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und nach ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Der Kreistag ist im Rahmen der Gesetze für
alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig und überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.